Revalierungsklage

Revalierungsklage

Revalierungsklage, Deckungsklage, die Klage des Bezogenen gegen den Aussteller des gezogenen Wechsels oder denjenigen, für dessen Rechnung der Wechsel gezogen ist, auf Ersatz des zur Einlösung des Wechsels Gezahlten oder sonst Aufgewendeten, oder auf Leistung der Deckung vor der Zahlung.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Deckung [1] — Deckung (franz. Couverture, Provision), im Handgl alles, was jemandem, der zum Vorteil eines andern eine Vermögensleistung gemacht hat oder machen soll, Sicherheit für den Ersatz des von ihm Aufgeopferten (D. als Sicherheit) oder diesen Ersatz… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Revalieren — (sich, neulat., fälschlich rivalieren), kaufmännisch soviel wie sich für eine gemachte Auslage decken, schadlos halten. Revalierungsklausel und Revalierungsklage, s. Deckung (im Handel) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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